Transparenz in der Politikfinanzierung

1. Information über die neuen Transparenzvorschriften 

Die neuen Transparenzvorschriften auf Bundesebene verpflichtet die FDP. Die Liberalen Schweiz seit dem 23. Oktober 2022 gewisse Informationen zur Politikfinanzierung zu erheben.  

Die FDP ist verpflichtet monetäre und nichtmonetäre Zuwendungen von Spenderinnen und Spendern, die den Wert von 15'000 Franken und Jahr überschreiten, namentlich zu veröffentlichen (dies gilt erstmals für Zuwendungen, die im Kalenderjahr 2023 erfolgen). Alle Spenden unter 15'000 Franken pro Zuwenderin bzw. Zuwender und Jahr sind nicht betroffen!

Anonyme Zuwendungen und Zuwendungen aus dem Ausland (AuslandschweizerIn ausgenommen) dürfen nicht angenommen werden.  

Offizielle Informationen und Links zu den gesetzlichen Grundlagen: https://www.ch.ch/de/wahlen2023/politikfinanzierung/transparenz-bei-der-politikfinanzierung/  

1.1 Was müssen Sie als SpenderIn beachten?  

Personen oder Unternehmen, die der Partei Geld spenden, haben grundsätzlich keine eigenen Pflichten. Die Offenlegungspflichten betreffen ausschliesslich die Partei (als Empfängerin).  

Bei sogenannten nichtfinanziellen Zuwendungen (grob Sachleistungen bzw. unter dem Marktpreis erbrachte Dienstleistungen) besteht indirekt eine gewisse Mitwirkungspflicht (vgl. unten).  

1.2 Informationen über SpenderInnen, welche die FDP.Die Liberalen Schweiz offenlegen muss:  

Monetäre und nichtmonetäre Zuwendungen über 15'000 Franken pro Urheberin oder Urheber und Jahr sind durch die FDP.Die Liberalen Schweiz offenzulegen. Mit dem Spendenbetrag wird Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde bzw. Firmenname und Firmensitz veröffentlicht.  

Die Bestimmungen sehen im Detail vor:  

Bei monetären Zuwendungen sind anzugeben (Art. 76d Abs. 4 BPR):  

  • der Wert der Zuwendung;  
  • das Datum der Gewährung (Zahlungsdatum oder Datum der Zusicherung);  
  • Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde oder Firma und Sitz der Urheberin oder des Urhebers der Zuwendung.  

Bei nichtmonetären Zuwendungen sind anzugeben (Art. 76d Abs. 4 BPR und Art. 10 Abs. 4 VPofi):  

  • die Art (Dienstleistung oder Sachleistung) und Beschreibung der Leistung;  
  • den Wert der Zuwendung 
  • die Berechnung des erhaltenen Sachwerts bzw. der erhaltenen Dienstleistung (die unter dem Marktwert erhalten wurde);  
  • das Datum der Gewährung (tatsächliches Gewährungsdatum oder Datum der Zusicherung);  
  • Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde oder Firma und Sitz der Urheberin oder des Urhebers der Zuwendung.